Zinsen knapp 400% (385%)
Evidenzhaltungsgebühr: 994,-
Wie aus 22.791,37 – 114.153,10 werden (das sind lediglich um bescheidene 500 Prozent mehr).
Selbst bei monatlicher Ratenzahlung von (angenommen) 1.000 € werden es in wenigen Jahren knapp 250.000 Euro sein. Das sind dann rund 1.000 (in Worten: Tausend) Prozent mehr.
Originalbeleg:
und hier leserlich:
Hauptforderung | EUR 22.791,37 | |
16.5% Zinsen vereinbart mit dem Auftraggeber, berechnet ab Fälligkeit | EUR 87.830,20 | (rund 385%) |
Spesen des Auftraggebers | EUR 8,72 | |
*) einmalige Bearbeitungsgebühr | EUR 2.335,81 | |
*) Kosten für Erstmahnung, Erhebungsschreiben, Telefoninkasso kombiniert mit Mahnschreiben, Ratenanbotsbrief, Folgemahnung(en) | EUR 193,00 | |
*) Evidenzhaltungsgebühr (3-monatlich im Voraus dzt. € 25,50) | EUR 994,00 | |
*) Adressausforschung | EUR 0,00 | |
Barauslagen (Gerichtsgebühren, .) | EUR 0,00 | |
zusammen daher | EUR 114.153,10 | (rund 500%) |
*) (alle Gebühren und Kosten im Rahmen des BGBl. Nr. 141 vom 27.03.1996 in der geltenden Fassung)
Die Prozentangaben (in Prozent) sind hinzugefügt.