Link 21 – Wie geht das im Ausland? (UK und USA)

So einfach geht´s
Meldepflicht und Aufenthaltsgenehmigung in GB

In GB gibt es keine Meldepflicht! Im Prinzip entscheidet man selbst, in welcher Region und Stadt man wohnen will. Man sucht sich eine Bleibe und das wars dann auch schon. Auch wenn häufig anderswo geschrieben wird, dass man sich bei der nächsten Polizeistation registrieren solle – dem ist nicht so! Es gibt auch keinen Personalausweis auf der Insel. Eine Identifikation der Briten findet durch Pass oder Führerschein statt.

Die einzige Sache, die nach britischem Gesetz umgemeldet werden muss, ist der eigene PKW. Rechtlich darf man sein in Österreich zugelassenes Auto nicht mehr als 6 Monate in GB fahren, wenn Ihr ständiger Wohnsitz in GB liegt. Schließlich soll man ja die KFZ Steuer in dem Land zahlen, in dem man wohnt. Nach vielen Erfahrungen wird das jedoch nicht aktiv kontrolliert. Allerdings muss man sich ab und zu an der Grenze ein paar Fragen gefallen lassen. Da kann man aber immer sagen, dass man den Wagen gerade eben nach GB fahren, und nicht lange bleiben werden.

Fragen Sie bei ihrer Versicherung nach, ob ihre KFZ Haftpflicht dauerhaft in GB (Europa) gültig ist. Wenn man dies nicht tut, kann es ernsthafte Probleme geben, wenn man einen Unfall hat und man feststellen muss, dass die Haftpflicht nur für maximal 3 Wochen Auslandsaufenthalt gültig ist! Also aufpassen und VORHER nachfragen!

Quelle: http://www.splendidbritain.com/­meldepflicht-und-aufenhaltsgenehmigung/ (Datum: 2011 08 09)

 

Polizeiliche Meldepflicht Wer Dienstleister nicht direkt in Anspruch nimmt oder von Drittplätzen aus kommuniziert, kann als Privatperson nach Herzenslust abtauchen. Vorausgesetzt, man privatisiert wirklich und wird nicht – etwa durch Berufstätigkeit – steuerpflichtig. Aber sorgen Sie immer dafür, dass die Post nicht unzustellbar zurückkommt.

Auszug:
INSOLVENZ MIT RESTSCHULDBEFREIUNG IN ENGLAND
Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein (deutscher) Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluss vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51 / 00

 

USA

Eine Privatinsolvenz ist in den USA im Regelfall innerhalb von 4 Monaten abgewickelt, danach ist der Schuldner schuldenfrei und kann neu durchstarten. Vereinfacht gesagt: man macht eine Vermögensaufstellung, zahlt fünf Jahre lang einen bestimmten, machbaren Betrag an die Gläubiger, die allesamt nicht mehr zwangsvollstrecken können, wenn eine Privatinsolvenz nach „Chapter 13“ läuft.

Es ist im Regelfall sogar möglich, dass Überschuldete ihr selbst bewohntes Haus behalten – es sei denn, die Bank, die es finanziert hat, wäre der Gläubiger. Die kann es verwerten, wenn die Hypothek nicht mehr bedient wird.

Was passiert dort danach?
Der entschuldete Schuldner lebt weiter.

Im Oktober 2005 traten weitreichende Änderungen des Insolvenzrechts in den USA in Kraft
Das amerikanische Recht sieht zwei Hauptformen der Insolvenz vor.

• Angeschlagene und hoch verschuldete Unternehmen mit Überlebenschancen beantragen in der Regel ein Verfahren nach Kapitel elf des Insolvenzrechts («Chapter Eleven»). Dieses ermöglicht es ihnen, unter strikter Aufsicht des Insolvenzrichters weiterzuarbeiten und sich zu sanieren. Die Firmen können mit den Gläubigern Schuldenreduzierungen aushandeln und den Mitarbeitern Zugeständnisse bei der Bezahlung abringen, damit das Unternehmen gestärkt aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen kann. So gut wie alle großen US- Fluggesellschaften durchlebten eine Insolvenz mit Gläubigerschutz.

• Das Kapitel Sieben oder «Chapter Seven» des Insolvenzgesetzes bezieht sich dagegen auf die «Liquidation» von Unternehmen, die so überschuldet oder schwach sind, dass sie keine Überlebenschancen haben. Sie werden unter Aufsicht eines vom Insolvenzgericht ernannten Interims-Treuhänders gestellt und aufgelöst. Ihre verbleibenden Vermögenswerte werden verkauft und kommen den Gläubigern zugute.

Im Oktober 2005 traten weitreichende Änderungen des Insolvenzrechts in den USA in Kraft. Sie machten es Unternehmen und Einzelpersonen erheblich schwerer, Schulden loszuwerden. Sie zwingen die Gesellschaften auch, rascher durch Restrukturierungen aus dem Insolvenzverfahren herauszukommen oder diese zu liquidieren. (Quelle: dpa)

Die Amis sehen das alles eben etwas lockerer. Ein Bankrott, eine Pleite, Crash oder Insolvenz ist für die nicht der Weltuntergang. Eher die Chance auf einen Neuanfang. Denn nun weiss man ja, wie man es nicht machen sollte.

In Österreich hat man keine Chance auf eine menschengerechte Lösung.