04 FRAUEN, KINDER SIND DIE OPFER
Frauen und Kinder sind die Opfer – Sippenhaftung. Wer hofft in schwieriger Situation mit dem Einkommen der „Familie“ überleben zu können, irrt. Über einen Umweg wird abkassiert. Dazu hat man rechtlich den schönen Begriff des Familienrichtsatzes geschaffen. Damit wird auch das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten beim Kassieren „berücksichtigt“. Meist trifft es Frauen.
Dafür hat die Justiz folgenden Text parat: OGH 10 Ob S38/12d 12.04.2012 Aufrechnung ASVG 103, 2: Bei der Berechnung der zulässigen Höhe der Aufrechnung nach § 103 Abs 2 ASVG bei einem verheirateten Aufrechnungsgegner, bei dem der höhere „Familienrichtsatz“ heranzuziehen ist, ist auch das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten für die Berechnung des Gesamteinkommens zu berücksichtigen.
Schönfärben nutzt also nix. Gar nix. Die im gemeinsamen Haushalt Lebenden zahlen (über einen smarten juristischen Umweg) mit. Das heißt: Die völlig unbeteiligte Frau zahlt mit! Ohne Verschulden, ohne Haftung. Nennt es wie ihr wollt. Das ist Sippenhaftung.